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Gesetz “Cannabis als Medizin”

Patienten können seit März 2017 medizinisches Cannabis auf Rezept verschrieben bekommen. Die Voraussetzung dafür ist eine „schwerwiegende Krankheit“ und es müssen vorab andere Behandlungsmethoden verordnet worden sein. Was eine schwerwiegende Krankheit ist, wird sehr abstrakt gehalten.

Im nächsten Schritt kann der Patient eine Kostenübernahme der Therapiekosten bei der Krankenkasse beantragen. Laut GKV-Spitzenverband werden diese Anträge in circa 65% der Fälle bewilligt.